AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autogalerie Nord GmbH für ROSSWERK – Fine Automobiles.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Der Geschäftsbetrieb erfolgt unter der Marke ROSSWERK – Fine Automobiles, Offakamp 9, 22529 Hamburg.
Rechtlicher Betreiber und Vertragspartner ist, soweit im jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner bezeichnet wird, die Autogalerie Nord GmbH, Lüneburger Str. 30, 21435 Stelle.
2. Angebote und Vertragsschluss
Fahrzeugangebote auf der Website, in Fahrzeugbörsen, sozialen Medien und sonstigen Werbemedien sind freibleibend und stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Kaufvertrag kommt durch Unterzeichnung des Kaufvertrages bzw. einer verbindlichen Bestellung und deren Annahme durch die Verkäuferin zustande.
Angaben zu Fahrzeugen, insbesondere zu Ausstattung, Laufleistung, Vorbesitz, technischen Daten und Fahrzeughistorie, erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der vorhandenen Informationen und Unterlagen.
Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs sind die Angaben und ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen im jeweiligen Kaufvertrag.
3. Kaufpreis und Zahlung
Es gilt der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der vollständige Kaufpreis spätestens vor Übergabe des Fahrzeugs fällig.
Die Verkäuferin ist berechtigt, Fahrzeug, Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumente bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
4. Reservierungen und Anzahlungen
Reservierungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Vereinbarte Anzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet.
Die Rechtsfolgen einer Stornierung oder Nichtdurchführung eines bereits verbindlich geschlossenen Kaufvertrages richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den nachfolgenden Bestimmungen über die Nichtabnahme.
5. Nichtabnahme des Fahrzeugs
Nimmt der Käufer ein verbindlich gekauftes Fahrzeug trotz Fälligkeit und entsprechender Aufforderung schuldhaft nicht ab oder erfüllt er seine fällige Zahlungsverpflichtung nicht, stehen der Verkäuferin die gesetzlichen Rechte zu.
Verlangt die Verkäuferin Schadensersatz statt der Leistung, kann sie – soweit gesetzlich zulässig – einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des vereinbarten Bruttokaufpreises verlangen.
Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäuferin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Verkäuferin bleibt ihrerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer tatsächlicher Schaden entstanden ist.
Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Abnahme und Abholung
Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb des vereinbarten Zeitraums abzunehmen.
Kommt der Käufer nach Fälligkeit und entsprechender Aufforderung mit der Abnahme in Verzug, kann die Verkäuferin die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten, insbesondere notwendige Stand- und Verwahrungskosten, geltend machen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum der Autogalerie Nord GmbH.
8. Gebrauchtfahrzeuge und Fahrzeugzustand
Bei Gebrauchtfahrzeugen sind alters-, laufleistungs- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren zu berücksichtigen.
Bekannte wesentliche Beschädigungen, Unfallschäden oder sonstige vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale werden im Kaufvertrag festgehalten.
9. Sachmängelhaftung
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür eingehalten werden und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
Bei Verkäufen an Unternehmer kann die Sachmängelhaftung im jeweiligen Kaufvertrag, soweit gesetzlich zulässig, weitergehend beschränkt oder ausgeschlossen werden.
Hersteller- oder Gebrauchtwagengarantien bestehen unabhängig von der gesetzlichen Sachmängelhaftung und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.
10. Inzahlungnahme
Wird ein Fahrzeug in Zahlung genommen, ist der Käufer verpflichtet, alle ihm bekannten erheblichen Mängel, Schäden, Unfallschäden, Veränderungen der Laufleistung sowie sonstige für die Bewertung wesentliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
Stellen sich Angaben nach Vertragsschluss als unrichtig heraus, bleiben die gesetzlichen Rechte der Verkäuferin unberührt.
11. Vermittlungsfahrzeuge
Soweit ROSSWERK – Fine Automobiles lediglich als Vermittler tätig wird, wird dies im jeweiligen Vertrag ausdrücklich kenntlich gemacht.
Der jeweilige Kaufvertrag benennt, wer Verkäufer des Fahrzeugs und damit Vertragspartner des Käufers ist.
Für die Vermittlung können gesonderte Vermittlungsbedingungen vereinbart werden.
12. Finanzierung und Leasing
Finanzierungs- und Leasingverträge werden grundsätzlich mit externen Banken oder Leasinggesellschaften abgeschlossen.
ROSSWERK – Fine Automobiles bzw. die Autogalerie Nord GmbH kann hierbei als Vermittler auftreten.
Die Gewährung einer Finanzierung oder eines Leasingvertrages steht unter dem Vorbehalt der Prüfung und Annahme durch den jeweiligen Finanzierungspartner.
13. Export und Umsatzsteuerkaution
Bei Fahrzeugen, die zur Ausfuhr bestimmt sind, kann die Verkäuferin die Vorlage geeigneter Ausfuhr-, Transport-, Zulassungs- und Verbringungsnachweise verlangen.
Soweit für eine steuerfreie Lieferung eine Umsatzsteuerkaution oder sonstige Sicherheit vereinbart wurde, erfolgt deren Rückzahlung erst nach vollständigem Eingang und Prüfung der für die steuerliche Behandlung erforderlichen Nachweise.
Einzelheiten können im jeweiligen Kaufvertrag gesondert vereinbart werden.
14. Haftung
Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
15. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Autogalerie Nord GmbH als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
16. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Die Autogalerie Nord GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
